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Die Arten der Versicherung in Deutschland




Sozialversicherung

 Alle Arbeitnehmer sind durch Pflichtversicherungen gegen bestimmte Risiken, wie Krankheit oder Unfall, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität und auch Alter geschützt. Die Sozialversicherung garantiert die soziale Sicherung in unserer Gesellschaft. Alle Arbeitnehmer sind gesetzlich pflichtversichert.

 

Krankenversicherung

 Krankenversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit und Mutterschaft. Die Leistungen gelten auch für Ehepartner und Kinder des Versicherten, wenn diese keine oder nur geringfügige eigene Einkünfte haben. Die Versicherten können zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen. Die Krankenkassen unterscheiden sich geringfügig nach der Höhe der Beiträge und der Leistungen. Der Grundumfang der Leistungen ist gesetzlich festgelegt. Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Einkommen. Ab einem bestimmten höheren Einkommen ist die Mitgliedschaft der gesetzlichen Krankenkassen freiwillig, alternativ kann man sich privat versichern.

 

Rentenversicherung

 Die Rentenversicherung ist die wichtigste Säule für die Alterssicherung. Außer den Arbeitnehmern sind unter anderem auch Auszubildende und bestimmte Gruppen von Selbstständigen versichert. Hauptaufgaben der Rentenversicherung sind:

 · die Zahlung von Renten an Versicherte und Hinterbliebene (Witwen und Waisen)

 · die Durchführung medizinischer und berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen.

 Für einen Anspruch auf Rente müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die versicherten Männer und Frauen müssen ein bestimmtes Lebensalter erreicht (Altersgrenze), eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt und einen Rentenantrag gestellt haben. In der Regel wird die Rente ab dem 65. Lebensjahr bezogen, ein vorgezogener oder hinausgeschobener Rentenbeginn ist möglich.

Zusatzrente

 Die staatliche Rente, die auf dem Solidaritätsprinzip beruht, sollte um eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge ergänzt werden, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.

 

Pflegeversicherung

 Die Pflegeversicherung sorgt für eine soziale Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit. Durch die Beitragszahlungen hat der Versicherte einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen bei ambulanter und stationärer Pflege.

 

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet materielle Hilfe bei Arbeitslosigkeit und betreibt eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich arbeitslos gemeldet hat und über einen bestimmten Zeitraum Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Die Bundesagentur für Arbeit wendet sich mit verschiedenen Förderungs- und Vermittlungsleistungen sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber und versucht, möglichst viele Arbeitsuchende im Arbeitsmarkt unterzubringen.

 

Unfallversicherung

 Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet Vorsorgeleistungen (Verhütung von Unfällen) und Rehabilitationsleistungen.

 

Haftpflichtversicherung

 Die „Haftpflichtversicherung“ ersetzt Schäden, die der Versicherte versehentlich am Eigentum anderer anrichtet. So kann sie z.B. Schäden ersetzen, die durch einen Unfall oder durch eine Ungeschicklichkeit in einem anderen Haushalt entstehen. Haftpflichtversicherungen verhindern, dass man sich aufgrund von hohen Schadensersatzforderungen verschulden muss.

 

Hausratversicherung

 Mit der „Hausratversicherung“ werden Schäden im eigenen Haushalt versichert, z.B. Einbruch und Diebstahl. Die Versicherungshöhe sollte dem tatsächlichen Wert der Gegenstände im Haushalt entsprechen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung

 Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützt man sich gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, etwa in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit. Im Versicherungsfall wird je nach Vereinbarung eine Rente an den Versicherten gezahlt.

 

Rechtsschutzversicherung

 Bei einer „Rechtsschutzversicherung“ trägt die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits. Allerdings gilt dieser Rechtsschutz nur in bestimmten Fällen. Wie bei jeder Versicherung empfiehlt sich eine umfassende Beratung durch Verbraucherzentralen etc…

 

Lebensversicherung

 Mit der „Risiko-Lebensversicherung“ kann die eigene Familie finanziell abgesichert werden, falls der Versicherungsnehmer zu Tode kommen sollte. Die „Kapital-Lebensversicherung“ ist eine Möglichkeit, Geld für die Zukunft anzusparen.

 

Aufgaben zum Text

a) Erlernen Sie die Lexik zum Text

Die Sozialversicherung- социальное страхование

Die Krankenversicherung - медицинское страхование

Die Rentenversicherung - пенсионное страхование

Zusatzrente- дополнительная пенсия

Die Pflegeversicherung- страхование по уходу

Die Arbeitslosenversicherung- страхование на случай безработицы

Die Unfallversicherung- страхование несчастного случая

Die Haftpflichtversicherung- страхование гражданской ответственности

Die Hausratversicherung- страхование домашнего имущества

die Berufsunfähigkeitsversicherung- страхование на случай потери трудоспособности

Die Rechtsschutzversicherung- юридическая страховка

die Lebensversicherung- страхование жизни

b) Erklaren Sie ganz kurz, was bedeutet:

- die Sozialversicherung

- die Krankenversicherung

- die Rentenversicherung

- Zusatzrente

- die Pflegeversicherung

- die Arbeitslosenversicherung

- die Unfallversicherung

- die Haftpflichtversicherung

- die Hausratversicherung

- die Berufsunfähigkeitsversicherung

- die Rechtsschutzversicherung

- die Lebensversicherung

C) Vergleichen Sie die Arten der Versicherung in Deutschland und in Russland.

Text 14

1. Lesen und übersetzen Sie den Text.










Последнее изменение этой страницы: 2018-04-12; просмотров: 671.

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